Durische Postille

Inquisitionaler Erlass
8. Woche des 1. Jahres

Die I. Inquisitionskammer des Äternisches Imperiums erlaubt sich hiermit, ihren inquisitionalen Erlass der 5. Woche des Jahres 1 nochmals in Erinnerung zu rufen und zu präzisieren wie folgt:

Reiche dunkler, finsterer oder unklarer Gesinnung sowie elfisches Hexengezücht, Finsterzwerge und zutiefst verdorbenes Orkenpack werden weiterhin umgehend zur läuternden Reinigung ihrer Seelen auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Reiche lichter Gesinnung werden zur Anhörung ihrer Absichten festgesetzt und nach Urteilsverkündung entweder ausgewiesen, mit Bleiberecht versehen oder ebenso verbrannt.

Explizit ausgenommen seien hierbei folgende beiden Reiche:

Sashnadâr, mit dem bereits diplomatische Beziehungen aufgenommen wurden.
Ambrosia, deren Gesinnung und Absichten derzeit geprüft werden.

Ebenso explizit erwähnt sei das zutiefst verdorbene Reiche Hesebeth im Süden, deren Abkömmlinge und Missgeburten von uns allerorts verfolgt und vernichtet werden.

Großinquisitor Luciferian von Lichterberg
in der 8. Woche des 1. Jahres
zu Burg Sonnstrahl zu Koruntien

Äternisches Imperium