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Durische Postille |
Flugblatt: Nord-Falderath zur Besiedlung freigegeben! 2. Woche des 1. Jahres "Höret, höret!
Im Namen seiner Majestät, Fürstkönig Ettel XII. von Falkensteyn zu Falderath, ergeht der höchstweise Beschluss, die schönen Ländereien im Norden der herrlichen Reichskapitale Falderaths erneut mit tatkräftigen und fleißigem Volke zu pöblieren!
Nicht länger sollen die saftigen Auen und Wiesen vor den Toren Falderaths bloß Feldmaus und Fuchs als Heimstatt dienen! Fortan stehet es jedem aufrechten Manne frei, gleich vor den Toren der Stadt zu siedeln und mit ehrlicher Arbeit Tagbrot und Wohlstand zu verdingen. Die lieblichen Hügel und schattigen Wäldchen Nord-Falderaths bieten durch ihre Ruhe, den Schutz wachsamer Gardisten, fruchtbare Ackerböden, eine einmalige historische Kulturlandschaft und frische Naturluft den idealen Platz für jede junge Handwerkerfamilien, ruhebedürftige Gelehrte, fleißige Krämer oder lustige Wanderarbeiter. Kommt nach Faldûrien, das Land, wo die Sonne heiter für jeden lacht!
Jedem, der aus der Fremde die Reise in die Reichskapitale antritt, um sich als neuer Bürger seinen Traum vom Glück zu verwirklichen und sein Häuschen in Nord-Falderath zu bauen, gewährt seine Majestät – denkt nur, Fürstkönig Ettel selbst! – seine volle Unterstützung. Nicht nur sind neuankommende Bürger von allen Zöllen befreit und stehen unter dem besonderen Schutz der Reichsgarde! Nein, nein – in seiner Großmütigkeit beschenkt der Fürstkönig jeden neuen Bürger mit 1 Silbertaler, 100 Fuß Land und einem Schwein oder einem Fass Falderather Weizenbräu!
Was macht Ihr also noch hier? Macht euer Glück im Land des Falken! Kommt nach Faldûrien, dem Land mit Schinken und Bier für jedermann!
(Addendum:
Alle Ländereien wurden von der „Gesellschaft für Exorzisten der Kirche unseres Herren Dur“ geprüft und für verhältnismäßig sicher befunden, von einer Garantie gegen Spuk sieht die Reichconsiley für Landwirtschaft allerdings ausdrücklich ab. Etwa bestehende Ruinen von Vorsiedlern oder Wehranlagen Alt-Faldearths sind auf eigene Kosten und in Absprache mit der Reichsconsiley für Historien- und Denkmalpflege zu entfernen. Gültigkeit des Angebots für je eine Familie und nur so lange der Vorrat reicht. Der Versuch der Ein- und Wiederausbürgerung und Wiedereinbürgerung (etc.) ist strafbar. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes für „Angebothe mit etwaigem Haken“, Reichsverordnungsblatt MDIIIa-c)“
- aus einer im ganzen Land verteilten und ausgerufenen Flugschrift
Mór´kishai Báofu Sun
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