Das Wesen der Ehre
- Frömmigkeit. Der Ehrbare achtet und verehrt die Zwölfe und die Macht, die über ihnen steht und streitet in Worten und Taten gegen all ihre Feinde und Lästerer.
- Praiotismus. Der Ehrbare achtet und ehrt sein Souverän und sein Heimatland und verteidigt es gegen Angriffe und Verleumdungen.
- Fürsorge. Der Ehrbare steht den Schwächeren mit Rat und Tat, Gabe und Gebet bei und schützt sie gegen Angriffe mit Wort und Gewalt.
- Stolz. Der Ehrbare ist stolz auf seine Leistungen und die seiner Familie und schützt sie gegen Angriffe und Verleumdung.
- Hilfsbereitschaft. Der Ehrbare steht einem in Not geratenen Freund oder Untergebenen bei und verweigert sich keiner Bitte um Hilfe.
- Zuverlässigkeit. Der Ehrbare hält stets ein gegebenes Wort oder Versprechen. Er zahlt seine Schulden pünktlich und gewissenhaft.
- Tapferkeit. Der Ehrbare scheut nicht davor zurück, die Gebote der Ehre mit seinen besten Fähigkeiten zu verteidigen und zur Not für sie sein Blut zu vergießen.
- Selbstbeherrschung. Der Ehrbare ist stets beherrscht. Laute Fluchworte und Zornausbrüche sind für Schurken und Schmierenkomödianten, seine Waffen sind scharfer Tadel oder - besser noch - beißender Spott. Grausamkeit ist dem Ehrbaren zuwider.
- Ehrlichkeit. Der Ehrbare betrügt nicht und eignet sich keine fremden Dinge an - weder Besitztümer noch Ruhmestaten.
- Bildung. Der ehrbare strebt danach, sein Wissen von der Welt und ihrem inneren Wesen zu pflegen und zu mehren.
- Diskretion. Der Ehrbare plaudert keine Geheimnisse aus und prahlt nicht aus, was ihm unter dem Siegel der Verschwiegenheit anvertraut wurde; ebensowenig kompromittiert er Gespielen und Vertraute durch Prahlerei.
- Großzügigkeit. Dem Ehrbaren ist Geiz fremd. Er unterstützt Bedürftige, aber auch mildtätige und der Forschung dienliche Stiftungen.
(aus: Die Zwölf Ehernen Gebote der Ehrenhaftigkeit)
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