Vom Adeptus zum
Magicus
"So hat der Adeptus vor dem Magister spectabilitas
niederzuknien auf dass er die Weihe zum Magicus erhalte. Folgende Conditiones hat der Adeptus
dazu zu erfüllen..." Der Codex Albyricus Retonniensis spricht weiter von
insgesamt drei Voraussetzungen. Diese gelten für alle Akademien aller Gilden verbindlich,
nur das Gremium, welches die entscheidende Instanz darstellt, hat von Akademie zu Akademie
andere Ansichten und Prinzipien.
Primo muss in den Jahren seit dem Akademieabgang eine regelmässige Berichterstattung
von Reisen, Forschungen und besonderen Erlebnissen erfolgt sein (vgl. Codex A.R. 3.6),
damit sich das Gremium nach der festgesetzten Zeit (wieder akademieabhängig, meist aber
fünf bis zehn Jahre) ein Bild von seinem bisherigen Leben machen kann. Sollte er anhand
dieser Berichte nicht als würdig für den Titel eines Magicus befunden werden, wird
abermals einige Jahre gewartet, bevor die neuen Berichte mitberücksichtigt werden.
Secundo muss sich der Magier im Namen der Akademie besonders verdient gemacht haben.
Dies indem er ein wertvolles Schriftstück in die Bibliothek der Akademie einbringen
konnte, die Interessen der Akademie gegenüber anderen erfolgreich durchgesetzt hat oder
durch intensive Forschungen an und für die Akademie Ruhm und Glorie für die Magierschule
bewirken konnte.
Tertio ist eine neuerliche Examinatio abzulegen. Hier differieren allerdings die
Methoden der Gilden.
Der Bund des Weißen Pentagramms verlangt vom Magier einen theoretischen
Nachweis, eine Disputatio, der neu erworbenen Künste, seien es klassische Sprachen,
Alchimie oder magiohermetische Grundlagenforschung, sowie eine Demonstratio von den
weiteren Fortschritten im Studium der Hauszauber.
Die Große Graue Gilde des Geistes stellt den Magier auf eine praktische
Prüfung, welche in Bezug zu seinen Spezialgebieten steht. Nicht selten handelt es
sich um Questen, die das Gleichgewicht der Welt erhalten sollen.
Die Bruderschaft der Wissenden prüft den Magus in seinen Fähigkeiten um die
Beschwörung von dämonischen Wesenheiten, die Beherrschung von Personen und
transsphärischen Wesen sowie Verwandlung und Kampfmagie.
Weiters beschreibt der Codex Albyricus Retonniensis den
Ablauf der Weihe zum Magicus: "Gekleidet sei er in die Robe seiner Gilde,
sei es das weiß' Gewandt des Bundes zum Weißen Pentagramma, die schlichte Robe der
Grauen Gilde oder die dunkle Seide der Bruderschaft. Ein jeder seiner Lehrmeister muss
anwesend sein, auf dass sie alle Zeugen sind, dass die Conditiones geleistet sind und der
Adeptus den Titel wahrlich verdient. Der Magister spectabilitas spricht sodann die
Weiheformel:
Du bist hingegangen in die Welt, um Wissen zu erlangen und Wissen zu mehren, die
Kunst zu fördern und weise zu nutzen, wie es seit altersher dein Recht und deine Pflicht
ist, adeptus. Nun gehe abermals hin und führe deine Werke fort, mit neuer Kraft und neuer
Weisheit, wie es seit altersher Brauch und Tradition ist. Erhebe dich, MAGICUS.
Der Magicus mag auch Geschenke der Academia, welcher er ja wohl gedient hat,
erhalten und wird von dieser sicher jederzeit in Ehren empfangen."
Bei den Geschenken handelt es sich oft um wertvolle Abschriften oder magische
Artefakte, die nicht selten vom Magicus, gemäß seines Standes, gleich wieder der
Akademie gespendet werden. Weiters versucht die Akademieleitung oft, den Magicus als
Lehrmeister zu gewinnen oder ihn dazu zu bewegen, er möge seine Forschungen, die ja ganz
offensichtlich von Erfolg gekrönt sind, an der Akademie betreiben. Wenn der Magicus sich
aber für ein weiteres Leben auf Wanderschaft entscheidet, was ja sogar dem Inhalt der
Weiheformel entspricht, werden von ihm auch weiterhin Berichte erwartet.
Bei einem Verstoss gegen das Gildenrecht oder einer Abkehrung von den Prinzipien der
jeweiligen Akademie, wird dem Magier sein Titel wieder aberkannt. Gegenteilig kommt es
auch vor, dass ein Magus mehrere Titel des Magicus von verschiedenen Akademien hat, welche
sich alle um seine Gunst bewerben.
Meisterin Sheddja von: Markus Penz Erschienen in Opus no. 4 am 8.2.1999. |