Gegenklage
des Magus Thundar Hurlemanoff
versus Magister Rukus Ambrosius
Gemäß §§ 186 und 190 des Codex Albyricus erhebe ich,
Magicus Thundar Hurlemanoff, Anklage gegen den Magister Rukus Ambrosius aufgrund von
übler Nachrede und öffentlicher Diskreditierung. Der Gesetzestext dürfte den Lesern -
spätestens seit dem letztem OPUS - bekannt sein. Ich bitte den Rat der Academia
Limbologica um Behandlung dieses Casus gemeinsam mit dem Casus gegen mich (Anklageschrift
des Rukus Ambrosius gegen Thundar Hurlemanoff - veröffentlicht in der 21. Ausgabe des
OPUS) im Sinne des § 122 Codex Albyricus.
Gleichzeitig möchte ich - aus gegebenem Anlaß - die Gelegenheit ergreifen, und darauf
hinweisen, daß ich den Titel eines Magicus an der Puniner Akademie und der Akademie der
Verwandlungen zu Lowangen seit einigen Monden zu führen berechtigt bin.
Magicus Thundar Hurlemanoff
Im Sinne der Gerechtigkeit wird in diesen Tagen der Rat der
Akademie tagen. Erstmals soll in unseren Hallen ein Prozess geführt werden. Den Vorsitz
wird der ehrenwerte Grossmeister Erilarion Androstaal innehaben, beratend zur Seite steht
ihm der Rat der Akademie: Hochwürden Argelia von Kuslik, Meister Achmed ibn Mhukkadin al
Ghunar, Meisterin Sheddja und Meister Barius. Wir werden im Opus über die laufenden
Verhandlungen zu berichten versuchen.
Auf dass uns PRAios den rechten Weg weise!
Der Rat der Akademie von: Florian Kreuzinger Erschienen in Opus no. 22 am 13.6.1999 als Reaktion oder Fortsetzung zu Klageschrift des Magister Rukus Ambrosius versus Adeptus Thundar Hurlemanoff.
Zu diesem Artikel erschien folgende Reaktion oder Fortsetzung: Ankunft von Magicus Thundar Hurlemanoff an der Academia Limbologica. |