Verhaltenscodex
für Magi et Magae
- Ein Magus gibt keine Geheimnisse der Akademie preis, außer im Dienste der Akademie oder
des Reiches.
- Ein Magus hält sich an die geschriebenen Gesetze und moralisch-ethischen Grundsätze
des Landes, in dem er sich gerade aufhält, sofern sie nicht denen der Akademie oder des
Reiches widersprechen.
- Ein Magus kommt für all seine Ausgaben selbst auf. Er stiehlt nicht, bittet nicht um
Almosen oder leiht sich Geld - auch nicht bei Freunden - selbst in höchster Not.
- Sofern der Magus einen festen Wohnsitz hat, hat er seine arkane Kunst dem Lehensherren
zu melden und diesem zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht dem Wohl der Akademie
oder des Reiches entgegen steht. Der Dienst gegenüber dem Lehensherren hat für diesen
kostenfrei zu erfolgen und muß von Kontinuität und Qualität geprägt sein.
- Sofern der Magus einen festen Wohnsitz hat, muss zumindest eine seiner Räumlichkeiten
der Forschung und dem Studium vorbehalten sein und sollte dabei in seinen Ausmaßen ein
Viertel der gesamten Wohnfläche nicht unterschreiten. Einem reisenden Studioso, Adepten
oder Magus - auch anderer Fakultäten als der eigenen - ist stets Obdach und Fürsorge zu
bieten.
- Ein Magus hat seiner Akademie regelmäßig über seine Reisen und Studien Bericht zu
erstatten und soll so die Gesamtheit des arkanen Wissens durch eigene Studien fördern.
Des weiteren hat er sein Wissen niederzuschreiben und für die Nachwelt zu erhalten.
- Ein Magus soll einen begabten Eleven suchen und der Akademie zuführen, er soll einen
unzweifelhaften und Zwölfgötter-gefälligen Lebenswandel führen, er soll seine arkanen
Kräfte niemals zum eigenen Vorteil, zum Zwecke der persönlichen Bereicherung, im Zorn
oder aus Rache, zum Zwecke der Zurschaustellung oder wider das Leben selbst einsetzen.
aus den Convet-Regulatorien
für Magi et Magae,
Anhänge zum Codex Albyricus Retonniensis.
Erschienen in Opus no. 3 am 31.1.1999 als Reaktion oder Fortsetzung zu Die zwölf Verhaltensgrundsätze der Scolaren an der Academia. |