Vom Adeptus zum Magicus "So hat der Adeptus vor dem Magister spectabilitas niederzuknien auf dass er die Weihe zum Magicus erhalte. Folgende Conditiones hat der Adeptus dazu zu erfüllen..." Der Codex Albyricus Retonniensis spricht weiter von insgesamt drei Voraussetzungen. Diese gelten für alle Akademien aller Gilden verbindlich, nur das Gremium, welches die entscheidende Instanz darstellt, hat von Akademie zu Akademie andere Ansichten und Prinzipien. Primo muss in den Jahren seit dem Akademieabgang eine regelmässige Berichterstattung von Reisen, Forschungen und besonderen Erlebnissen erfolgt sein (vgl. Codex A.R. 3.6), damit sich das Gremium nach der festgesetzten Zeit (wieder akademieabhängig, meist aber fünf bis zehn Jahre) ein Bild von seinem bisherigen Leben machen kann. Sollte er anhand dieser Berichte nicht als würdig für den Titel eines Magicus befunden werden, wird abermals einige Jahre gewartet, bevor die neuen Berichte mitberücksichtigt werden. Secundo muss sich der Magier im Namen der Akademie besonders verdient gemacht haben. Dies indem er ein wertvolles Schriftstück in die Bibliothek der Akademie einbringen konnte, die Interessen der Akademie gegenüber anderen erfolgreich durchgesetzt hat oder durch intensive Forschungen an und für die Akademie Ruhm und Glorie für die Magierschule bewirken konnte. Tertio ist eine neuerliche Examinatio abzulegen. Hier differieren allerdings die
Methoden der Gilden. Weiters beschreibt der Codex Albyricus Retonniensis den Ablauf der Weihe zum Magicus: "Gekleidet sei er in die Robe seiner Gilde, sei es das weiß' Gewandt des Bundes zum Weißen Pentagramma, die schlichte Robe der Grauen Gilde oder die dunkle Seide der Bruderschaft. Ein jeder seiner Lehrmeister muss anwesend sein, auf dass sie alle Zeugen sind, dass die Conditiones geleistet sind und der Adeptus den Titel wahrlich verdient. Der Magister spectabilitas spricht sodann die Weiheformel: Du bist hingegangen in die Welt, um Wissen zu erlangen und Wissen zu mehren, die Kunst zu fördern und weise zu nutzen, wie es seit altersher dein Recht und deine Pflicht ist, adeptus. Nun gehe abermals hin und führe deine Werke fort, mit neuer Kraft und neuer Weisheit, wie es seit altersher Brauch und Tradition ist. Erhebe dich, MAGICUS. Der Magicus mag auch Geschenke der Academia, welcher er ja wohl gedient hat, erhalten und wird von dieser sicher jederzeit in Ehren empfangen." Bei den Geschenken handelt es sich oft um wertvolle Abschriften oder magische Artefakte, die nicht selten vom Magicus, gemäß seines Standes, gleich wieder der Akademie gespendet werden. Weiters versucht die Akademieleitung oft, den Magicus als Lehrmeister zu gewinnen oder ihn dazu zu bewegen, er möge seine Forschungen, die ja ganz offensichtlich von Erfolg gekrönt sind, an der Akademie betreiben. Wenn der Magicus sich aber für ein weiteres Leben auf Wanderschaft entscheidet, was ja sogar dem Inhalt der Weiheformel entspricht, werden von ihm auch weiterhin Berichte erwartet. Bei einem Verstoss gegen das Gildenrecht oder einer Abkehrung von den Prinzipien der jeweiligen Akademie, wird dem Magier sein Titel wieder aberkannt. Gegenteilig kommt es auch vor, dass ein Magus mehrere Titel des Magicus von verschiedenen Akademien hat, welche sich alle um seine Gunst bewerben. Meisterin Sheddja von: Markus Penz |
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