Die Ernennung zum Arcomagus Prinzipiell kann jeder Magier und jede
Magierin dafür vorgeschlagen werden, zum Arcomagus oder zur Arcomaga aufzusteigen (in
weniger gebildeten Kreisen wird häufig auch vom Erzmagier gesprochen; häufig zu finden
ist die Schreibweise Archomagus). Das Hohe Kolloquium des Gildenkonventes, prüft jeden
eingehenden Vorschlag. Kommt ein Kandidat in die nähere Auswahl, diese Ehrung zu
empfangen wird ein Ernennungsgremium gebildet. Gegenstand der Prüfung durch das
Gremium ist nun die Frage, ob der Kandidat in den erlauchten "Kreis der Wenigen"
aufsteigen soll oder nicht. Dazu wird zunächst einmal geprüft, ob er die Mindestauflagen
für die Ernennung erfüllt: - Der Kandidat muß zumindest in den meisten Landstrichen Deres namentlich bekannt
sein. Mithin scheitern die meisten vorgeschlagenen bereits an diesen Mindestauflagen. Weitere
Bewerber scheitern an den nun folgenden Querelen, zumeist politischer Natur, zwischen den
einzelnen Gremien-Mitglieder, vor allem an den Disputen zwischen dem schwarzen
und dem weißen Flügel des Gremiums. Haben sich die Mitglieder des Gremiums wider
Erwarten auf einen Kandidaten geeinigt (was natürlich leichter fallen würde, wenn
zufällig drei Arcomagi zu benennen wären, weil dann jede Fraktion ihren Wunschkandidaten
stellen könnte), so wird der Kandidat häufig mit einer Queste beauftragt. Normalerweise
wird dem Erzmagier alsdann von seinem Landesherren ein Lehen zur Verfügung gestellt, denn
die Ernennung seines Magiers erfüllt den Landesherren natürlich mit Stolz.
In der Regel ist der Erzmagier fürderhin auch, zumindest nominell, vom Steuer- und
Kirchenzehnten befreit, auch wenn natürlich erwartet wird, daß die Abgaben weiterhin
gezahlt werden. Wie jeder Erzmagier genießt er vollkommene und unkontrollierte
Reisefreiheit in ganz Aventurien, er hat das Recht auf eine sofortige Audienz bei jeder
Spektabilität und das Recht auf ungehinderten Zugang zu allen Quellen niedergeschriebenen
Wissens. Er hat das Recht, jeden rangniederen Magier der eigenen Ausrichtung zu richten
oder zurecht zu weisen und das Recht im Namen seines Landesherrn in seinem Lehen
verbindliches Recht zu sprechen, oder gesprochenes Recht zu mildern oder zu verschärfen.
Er hat zudem das Recht ungehindert an jedem Inquisitionsprozeß teilzunehmen und muß auf
Verlangen angehört werden. Jede öffentliche Gewalt ist per jure zur Amtshilfe
verpflichtet. Die Verleihung des Titels ist unumkehrbar und erfolgt auf Lebenszeit. Einzig und allein
den Göttern und seinem Gewissen ist der Arco Magicae Rechenschaft schuldig Albion Tintagel
Erschienen in Opus no. 12 am 5.4.1999. |
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