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Der Schwarze Limbus    

24. Travia im 54. Götterlauf nach Hal

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Die Ernennung zum Arcomagus

Prinzipiell kann jeder Magier und jede Magierin dafür vorgeschlagen werden, zum Arcomagus oder zur Arcomaga aufzusteigen (in weniger gebildeten Kreisen wird häufig auch vom Erzmagier gesprochen; häufig zu finden ist die Schreibweise Archomagus). Das Hohe Kolloquium des Gildenkonventes, prüft jeden eingehenden Vorschlag. Kommt ein Kandidat in die nähere Auswahl, diese Ehrung zu empfangen wird ein Ernennungsgremium gebildet.
Mitglieder dieses Gremiums sind die drei Convocata Primae der drei Magier-Gilden mit je einem beratendem Beisitzer, sowie 6 weitere führende Persönlichkeiten der Magiergilden, jeweils zwei weiße, zwei graue und zwei schwarze Gildenzugehörige. Diese sechs weiteren Magier sind traditionell Vertreter der führenden Akademien, zumeist deren Spektabilitäten.
Fernerhin wird bei der Besetzung des Gremiums darauf geachtet, daß keine magotheoretische Richtung über- oder unterproportional vertreten ist, und möglichst alle Ländern Aventuriens mindestens einen Vertreter stellen.
Allein schon die Zusammenstellung des Gremiums ist also eine höchst politische und diplomatisch äußerst verzwickte Angelegenheit.

Gegenstand der Prüfung durch das Gremium ist nun die Frage, ob der Kandidat in den erlauchten "Kreis der Wenigen" aufsteigen soll oder nicht. Dazu wird zunächst einmal geprüft, ob er die Mindestauflagen für die Ernennung erfüllt:

- Der Kandidat muß zumindest in den meisten Landstrichen Deres namentlich bekannt sein.
- Der Kandidat muß auf mindestens einem arcanen Gebiet überproportional bewandert sein.
- Der Kandidat sollte die Gesamtheit des arcanen Wissens durch eigene Forschung gefördert und vorangebracht haben. Dies kann sowohl durch Magotheoretische Grundlagenforschung, als auch durch Erfüllung eines Lehrauftrages geschehen sein

Mithin scheitern die meisten vorgeschlagenen bereits an diesen Mindestauflagen. Weitere Bewerber scheitern an den nun folgenden Querelen, zumeist politischer Natur, zwischen den einzelnen Gremien-Mitglieder, vor allem an den Disputen zwischen dem ‘schwarzen’ und dem ‘weißen’ Flügel des Gremiums.

Haben sich die Mitglieder des Gremiums wider Erwarten auf einen Kandidaten geeinigt (was natürlich leichter fallen würde, wenn zufällig drei Arcomagi zu benennen wären, weil dann jede Fraktion ihren Wunschkandidaten stellen könnte), so wird der Kandidat häufig mit einer Queste beauftragt.
Im Falle eines Erfolges dieser Queste, wobei er die Hilfe anderer (magieunkundiger) Persönlichkeiten beanspruchen darf, wird ihm der Titel eines Arcomagus verliehen.
Ein spezieller Siegelring, dem einer Akademie ähnlich, bezeugt seine Zugehörigkeit zum "Kreis der Wenigen" und verleiht ihm gesonderte Rechte, die kein Magus, aber auch keine weltliche oder kirchliche Institution in Frage stellen würde.

Normalerweise wird dem Erzmagier alsdann von seinem Landesherren ein Lehen zur Verfügung gestellt, denn die Ernennung ‘seines’ Magiers erfüllt den Landesherren natürlich mit Stolz. In der Regel ist der Erzmagier fürderhin auch, zumindest nominell, vom Steuer- und Kirchenzehnten befreit, auch wenn natürlich erwartet wird, daß die Abgaben weiterhin gezahlt werden. Wie jeder Erzmagier genießt er vollkommene und unkontrollierte Reisefreiheit in ganz Aventurien, er hat das Recht auf eine sofortige Audienz bei jeder Spektabilität und das Recht auf ungehinderten Zugang zu allen Quellen niedergeschriebenen Wissens. Er hat das Recht, jeden rangniederen Magier der eigenen Ausrichtung zu richten oder zurecht zu weisen und das Recht im Namen seines Landesherrn in seinem Lehen verbindliches Recht zu sprechen, oder gesprochenes Recht zu mildern oder zu verschärfen. Er hat zudem das Recht ungehindert an jedem Inquisitionsprozeß teilzunehmen und muß auf Verlangen angehört werden. Jede öffentliche Gewalt ist per jure zur Amtshilfe verpflichtet.

Die Verleihung des Titels ist unumkehrbar und erfolgt auf Lebenszeit. Einzig und allein den Göttern und seinem Gewissen ist der Arco Magicae Rechenschaft schuldig

Albion Tintagel

Auszug aus dem 'Lexikon der Magiohermetischen Terminologien', Academia Limbologica:

Archomagus, Archomaga; (auch Arcom.) Titel für Magier, der nur auf einem Konvent durch Beschluss der Gildenräte verliehen wird und die erfahrensten Magae und Magi ehren soll. Anrede: Euer Magnifizenz.

Erschienen in Opus no. 12 am 5.4.1999.

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