ACADEMIA LIMBOLOGICA publicat
Opus veritatis scientiæque
seit Praios 29 Hal


Die 99 Gesetze
offenbart im Jahre 233 v.H. in Keft

67 - 99

Mit den letzten 33 Gesetzen wird das Werk um den Glauben der Novadis vervollständigt. Doch kann niemand das Wüstenvolk verstehen, der nur Kenntnis über deren Gesetze hat. Unabdingbar sind dazu auch das Wissen um ihre Lebensweise und ihrer Überzeugungen, wie auch ihrer Sprache. Der Interessierte findet am Ende dieses Artikels einen entsprechenden Hinweis.

  1. Der Gottgefällige bekämpft das Echsengezücht, das der Gottechse dient, stets mit aller Kraft und ohne jede Gnade.
  2. Der Gottgefällige sieht mit Abscheu auf die Götzen der Echsen herab und trachtet stets danach ihren schändlichen Einfluss zu mindern.
  3. Der Gottgefällige meidet alle Geister, die dem Bösen dienen und er bekämpft sie mit schierem Glauben.
  4. Der Gottgefällige meidet ebenso alles Dämonische und hört nicht auf dessen Einflüsterungen, die nur Lästerliches verkünden.
  5. Der Gottgefällige weiß, dass er in höherer Achtung bei Ihm steht als die Ungläubigen.
  6. Der Gottgefällige weiß, dass er sich trotzdem im Kampf gegen die Ungläubigen bewähren und beweisen muss.
  7. Der Gottgefällige dankt Ihm für jede Möglichkeit seinen Mut und seinen Glauben zu beweisen.
  8. Der Gottgefällige schreckt nie davor zurück, seinen Mut und seinen Glauben vor Ihm zu beweisen.
  9. Der Gottgefällige prüft seinen eigenen Glauben, um ihn nie schwach werden zu lassen.
  10. Der Gottgefällige läßt seinen Glauben von seiner Sippe und seinen Kampfgefährten überprüfen, aus dass sie ihn stets zu Gottgefälligkeit ermahnen.
  11. Der Gottgefällige stärkt Geist und Körper durch Gebet und Kampf.
  12. Der Gottgefällige macht seinen Geist stark im Glauben.
  13. Der Gottgefällige macht seinen Körper stark im Kampf für den Glauben.
  14. Der Gottgefällige übt auch den Kampf ohne Waffen.
  15. Der Gottgefällige läßt seinen Körper im Kampf ohne Waffen zur Waffe werden.
  16. Der Gottgefällige mißt sich mit seinen Kampfgefährten, versucht aber nie, diese zu töten.
  17. Der Gottgefällige schreckt nicht davor zurück gegen jeden Gegner auch ohne Waffen zu bestehen.
  18. Der Gottgefällige wendet im Kampf ohne Waffen nur die drei mal neun Ihm gefälligen Griffe an und versucht nicht mit unlauteren Mitteln, den Sieg an sich zu reißen.
  19. Der Gottgefällige sucht auch beim Kampf im Gebet Seine Nähe.
  20. Der Gottgefällige läßt gläubigen Gefallenen die nötige Ehre zuteil werden.
  21. Der Gottgefällige sieht zu, dass Gefallene in Seiner Schöpfung aufgehen können.
  22. Der Gottgefällige pflegt auch das Gebet unter Anleitung eines Älteren oder eines Seiner innigsten Diener.
  23. Der Gottgefällige pflegt das Gebet wenn sich die Sonnenscheibe erhebt und wenn sie sich unter die Welt senkt.
  24. Der Gottgefällige pflegt das Gebet beim höchsten Stand der Sonne und wenn die halbe Zeit zwischen Untergang und Dämmerung verstrichen ist.
  25. Der Gottgefällige sieht Ihm beim Gebet direkt ins Angesicht und offenbart Ihm dabei stets seinen ganzen Geist.
  26. Der Gottgefällige weiß, dass er Ihn nie in Seiner Gesamtheit erfassen geschweige denn begreifen kann.
  27. Der Gottgefällige bittet Ihn um Vergebung, wenn er gesündigt haben sollte und versucht Ihm bei seiner Buße nahe zu sein.
  28. Der Gottgefällige ist nicht würdig, auch nur ein Haar von Rastullahs Leib anzubeten.
  29. Der Gottgefällige meidet jede Zauberei und Magie, denn sie ist Ihm zuwider.
  30. Der Gottgefällige meidet jeden Vertreter der Zunft der Magier, denn sie handeln Seinen Gesetzen zuwider.
  31. Der Gottgefällige nimmt sich in besondere Acht vor den Hexenweibern, denn sie verderben seinen Geist.
  32. Der Gottgefällige widmet sich keinen dunklen Ritualen oder Opferungen, denn sie dienen Seinen Feinden.
  33. Der Gottgefällige bemüht sich stets ein jedes der 99 Gesetze ständig im Geiste zu haben.

Ein Skriptum mit weiteren Informationen zu den Novadis, ihrer Lebensweise und ihrem Glauben liegt seit Kurzem im Schwarzen Limbus zur freien Entnahme auf.

von: Markus Penz
Erschienen in Opus no. 9 am 14.3.1999 als Reaktion oder Fortsetzung zu Die 99 Gesetze (2).


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