Opus veritatis scientiaeque

Der Schwarze Limbus    

29. Efferd im 54. Götterlauf nach Hal

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Die 99 Gesetze
offenbart im Jahre 233 v.H. in Keft

34 - 66

Um die Kultur und vor allem den wohl für viele seltsamen Glauben der Novadis zu erläutern, wurden schon in der letzten Ausgabe die ersten 33 Gesetzen, nach denen jeder Rastullahgläubige zu leben versucht, veröffentlicht. Die Reihe wird nun mit den nächsten 33 fortgesetzt.

  1. Der Gottgefällige gibt diese Eingebungen an seine Brüder und Kampfgefährten weiter, auf dass auch sie Sein Wort vernehmen.
  2. Der Gottgefällige prüft jeden Gedanken auf den Einfluss alles Schändlichen.
  3. Der Gottgefällige befleißigt sich der Sanftmut an allen neun Tagen in allen Gottesnamen im Jahreslauf.
  4. Der Gottgefällige behandelt sein Pferd, seine Frauen und seine Töchter gut, so sie ihm treu und ergeben sind.
  5. Der Gottgefällige ehrt und liebt seine Sippe und seine Kampfgefährten.
  6. Der Gottgefällige läßt seine Freunde und Kampfgefährten nie im Stich, auf dass er sich auch ihrer Hilfe in der Not versichern kann.
  7. Der Gottgefällige steht seinen Kampfgefährten und seiner Sippe auch dann treu zur Seite, wenn sein Leben gefährdet ist.
  8. Der Gottgefällige hemmt niemals seinen Zorn, wenn seine Ehre verletzt, gekränkt oder gar in Frage gestellt wurde.
  9. Der Gottgefällige gibt seinem Zorn freie Bahn, wenn die Ehre eines Freundes, seines Vaters, seines Sohnes, seines Pferdes oder seiner Frau oder Tochter, abgeschnitten, gekränkt oder in Frage gestellt wurde.
  10. Der Gottgefällige ist seiner Sippe und seinen Kampfgefährten im Kampf um deren Ehre dienlich, denn es ihre Ehre ist auch die seine.
  11. Der Gottgefällige zügelt seinen Zorn, wenn die gerechte Rache geübt worden ist.
  12. Der Gottgefällige zügelt seinen Zorn, wenn der Rat der Älteren seine Ehre als wiederhergestellt ansieht.
  13. Der Gottgefällige zügelt seinen Zorn, wenn sein Feind zu ihm tritt und um die gerechte Strafe auf sich zu nehmen.
  14. Der Gottgefällige legt Zeugnis ab vor den Älteren, dass seine Ehre nach deren Einschränkung wiederhergestellt wurde und ist sich bewusst, dass erst dann auch vor Ihm seine Ehre vollkommen ist.
  15. Der Gottgefällige wird für Ihn auch seinen wertvollsten Besitz opfern, so dies nötig ist.
  16. Der Gottgefällige wird nie seinen Glauben oder seine Ehre opfern.
  17. Der Gottgefällige trachtet stets danach, Seinen Ruhm zu mehren.
  18. Der Gottgefällige trachtet stets danach, Seine Macht auszudehnen.
  19. Der Gottgefällige trachtet stets danach, in allem Seine Herrlichkeit zu erkennen.
  20. Der Gottgefällige trachtet stets danach, auch andere Seine Herrlichkeit erkennen zu lassen.
  21. Der Gottgefällige trachtet stets danach, dass Sein Ruhm und Seine Herrlichkeit nicht eingeschränkt oder in Frage gestellt werden.
  22. Der Gottgefällige trachtet stets danach, dass Seine Gesetze nicht in Vergessenheit geraten oder in ihrem Sinn verändert werden.
  23. Der Gottgefällige läßt die Ungläubigen im Kampf Seine Macht und Seine Kraft erkennen.
  24. Der Gottgefällige läßt ab vom Ungläubigen, so dieser Seine Herrlichkeit und Kraft in vollem Ausmaß erkannt haben.
  25. Der Gottgefällige bekämpft jeden umso erbitterter, der vom rechten Glauben abgekommen ist.
  26. Der Gottgefällige ist stets auf der Hut vor Verrätern, Heuchlern und Häretikern.
  27. Der Gottgefällige prüft den Glauben eines jeden Fremden, bevor er diesen in seine Mitte aufnimmt.
  28. Der Gottgefällige urteilt nach dem Glauben eines Fremden und läßt sich nicht vom Äußeren verwirren.
  29. Der Gottgefällige meidet die Frauen und wechselt mit ihnen weder Worte noch Blicke - sofern sie nicht in den Ehebund mit ihm getreten sind.
  30. Der Gottgefällige meidet die Ungläubigen und wechselt mit ihnen weder Worte noch Blicke.
  31. Der Gottgefällige meidet die ungläubigen Frauen; sie seien ihm ein besonderer Greuel.
  32. Der Gottgefällige meidet die Prediger der falschen Götzen und läßt sich nicht von ihren falschen Zungen verführen.
  33. Der Gottgefällige wandert mit äußerster Vorsicht durch das Land der Ungläubigen und versichert sich stets Seiner Obhut.

von: Markus Penz
Erschienen in Opus no. 8 am 7.3.1999 als Reaktion oder Fortsetzung zu Die 99 Gesetze.
Zu diesem Artikel erschien folgende Reaktion oder Fortsetzung: Die 99 Gesetze (3).

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