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Der Schwarze Limbus    

20. Travia im 54. Götterlauf nach Hal

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Aus den 'Gesprächen Rohals des Weisen über Ethik und Moral' (II.)

Auszüge aus dem gleichnamigen Kollektan
aller der Rohalszeit entstammenden Bände 
der 'Gespräche Rohals des Weisen' 
in freier Transkription, 
verfasst in der Sprache des Volkes, 
getätigt durch Lizentiatus Vitus Ehrwald,
Abgänger der Herzog-Eolan-Universität zu Methumis,
so geschehen im Jahre 2515 Horas zu Gareth 
mit gnädiger Unterstützung des Pentagontempels 
der Herrin Hesinde

Über das weltliche Recht

Meister, sagt, ist uns das Recht nicht gegeben durch der Götter Willen, und genügt es daher nicht, dem Recht zu folgen, um in der Götter Sinn zu handeln?

Nicht das Recht ist den Menschen gegeben durch der Götter Willen, sondern der Auftrag, sich selbst ein Recht zu schaffen, das in ihrem Sinne ist. Gehorsam schuldet ihr nur demjenigen Recht, welches der Götter Willen nicht missachtet. Jeder weltliche Herrscher, in dessen Macht es liegt, Gesetze zu erlassen, soll dies im Bewusstsein seiner Pflicht tun, den Willen der Götter zu erkennen und in seinem Reiche umzusetzen, denn Führung meint nicht Herrschaft, sondern die Kunst, andere anzuleiten, für ein gemeinsames Ziel zu arbeiten. Es mag Gesetze geben, die allein der Ordnung dienend nötig oder nützlich sind, auch ohne dass auf einen tieferen Sinn sie sich zurückführen ließen. Doch widersprechen sie dem göttlichen Willen, so gilt die Pflicht des Einzelnen nur diesem, und stets ist demjenigen Recht der Vorzug zu geben, das selbst sich fest auf göttlichen Willen stützt.

Über die weltlichen Gesetze

Meister, sagt, welchen Sinn haben die Gesetze, so sie nicht Selbstzweck sind?

Sinn der weltlichen Gesetze ist es, Anleitung zur Verwirklichung des Willens der Götter auf Dere zu sein und eine gerechte Ordnung unter den Menschen aufrecht zu erhalten. Das Recht ist eine Gewalt, die der Gewalt das Recht streitig macht. Doch etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern etwas muss Gesetz sein, weil es recht ist. Wenn es aber nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu machen. Gebt acht, dass ihr nicht eines Tages unter den Gesetzen mehr noch leidet, als unter den Verbrechen, die sie unterbinden sollen. Das Gefährliche an Gesetzen ist, dass man oft nicht mehr darüber nachdenkt, wann sie zu ändern wären. Das Vergessen der Absichten ist vielleicht die häufigste Dummheit, die gemacht wird. Und trotz aller Gesetze wird wahrhafte Gerechtigkeit nur dort herrschen, wo sich die nicht Betroffenen über ein Unrecht genauso entrüsten wie die Geschädigten.

Über das göttergefällige Recht

Meister, sagt, wie schafft ein Fürst göttergefälliges Recht?

Das Recht verdient nur dann wahrhaftig seinen Namen, so es sich um Gerechtigkeit bemüht. Wer Gesetze erlassen kann, soll über deren Folgen für sich selbst und alle anderen sich im Klaren sein. Wenn einer Recht schafft, das für alle gelten soll, dann soll er beim Erdenken der Gesetze alle zugleich sein. Er soll vergessen, wer er ist und was er hat, so dass er annehmen kann, als Adliger wie als Bettler, als Mann wie als Frau, als Bürger wie als Bauer, als Junger wie als Greis, als jeder also, für den sein Recht dann gelten soll, seinen eigenen Gesetzen ausgeliefert zu sein. Unter dem Schleier des Nichtwissens um seine eigene Rolle in der Welt soll er das Recht erschaffen, auf dass er es in jeder denkbaren Rolle selbst für sich als gerecht empfinden oder es ändern möge. Nur dann kann er sich sicher sein, zum Wohle seines Landes ein vor Göttern und Menschen gültiges Recht geschaffen zu haben.

Erschienen in Opus no. 102 am 1.4.2001 als Reaktion oder Fortsetzung zu Aus den 'Gesprächen Rohals des Weisen über Ethik und Moral' (I.).
Zu diesem Artikel erschien folgende Reaktion oder Fortsetzung: Aus den 'Gesprächen Rohals des Weisen über Ethik und Moral' (III.).

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