Academica Magica Mutanda Forumque Metamorphoses Cuslicienses:
Die Aufnahme
Die Akademieleitung hat nach ausführlicher Beratung mit dem collegium arcanum und der Halle der Weisheit, insbesondere in langer Diskussion mit ihrer Hochwürden Haldana von Ilmenstein, beschlossen, die Modalitäten für die Aufnahme in die Akademie wie folgt festzusetzen.
Primo:
Ein jeder candidatus muss sich persönlich vor dem collegium arcanum vorstellen.
Das collegium arcanum ist angewiesen eine ausführliche Analyse der Fähigkeiten des candidatus durchzuführen.
Zu prüfen sind: Artikulationsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit, kognitive und assoziative Fähigkeiten, Lesen und Schreiben und mathematische Fähigkeiten.
Des weiteren ist ein möglichst lückenloser Lebenslauf mit allen für das arcane Studium relevanten Ereignisse zu erstellen. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf das erstmalige Auftreten der Gabe Hesindes zu richten, aber es sollte auch eruiert werden, sofern möglich, wann der candidatus glaubt das erste Mal diese Kräfte willentlich eingesetzt zu haben.
Im diesem Zuge sollte auch eine erste Begutachtung der moralischen und ethischen Motivatoren des candidatus gemäss Codex Albyricius §12. Abs. 3 erfolgen.
Secundo:
Nach der ausführlichen Prüfung des candiatus selbst, sollen die Eltern oder dessen nächste Angehörige bzw. mit der Erziehung beauftragten Personen über das curriculum vitae des candidatus befragt werden. Ziel ist eine möglichst genaue Erörterung des bisherigen arcanen Wirkens.
Tertio:
Das collegium arcanum ist nun angewiesen, sofern die Ausbildung des candidatus erfolgsversprechend zu sein scheint, mit der Erziehung Beauftragten die finanzielle Situation zu erörtern.
Ziel ist es zu klären, ob es den Angehörigen möglich ist, die geforderten Studiengebühren zu erbringen.
Sollte dies nicht möglich sein, müssen entweder die Angehörigen einen Gönner, der die finanzielle Absicherung übernimmt finden, hierbei können sie auch die Hilfe des collegium arcanums in Anspruch nehmen, oder das collegium arcanum entscheidet derart, dass die Fähigkeiten des Probanden so
außergewöhnlich sind, dass eine Förderung durch die Akademie selbst, gerechtfertigt ist. Diese Entscheidung muss jedoch durch die Akademieleitung bestätigt werden.
Grundsätzliches Ziel muss es jedoch sein, die Aufnahme des geeigneten candidatus zu realisieren, ohne das die Akademie für dessen Ausbildung in die finanzielle Verantwortung gerät.
Deshalb ist es höchste Pflicht vor der Herrin Hesinde, einem wohlgeratenen Probanden bei der Vermittlung eines Gönners zu helfen, auf das Hesindes kostbare Gabe nicht ungeschult verkümmere oder in die Hände dunkler Mächte gerate.
Das collegium arcanum ist hiermit angewiesen alle für das Studium geeigneten Probanden der Akademieleitung vorzustellen - ganz gleich wie die monetäre Situation des einzelnen sich darstellen mag!
Quarto:
Als letztes soll der candidatus der Akademieleitung vorgestellt werden. Die Akademieleitung behält sich das Recht vor den jungen candidatus einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Eine Ablehnung durch die Akademieleitung ist verbindlich und endgültig.
Sollte die Akademieleitung der Ausbildung des candidatus zustimmen, obwohl keine finanzielle Sicherung bis dato vorliegt, so wird der candidatus bis auf Widerruf als Scolari Academiae geführt. Das collegium und das Directoriat sind jedoch angewiesen alle Mittel und Wege einzusetzen, die der Herrin Hesinde gefällig sind, um einen Financier für den candidatus zu erhalten.
gez. Die Akademieleitung der Halle der Metamorphosen zu
Kuslik
2. Rondra 1023 BF Erschienen in Opus no. 70 am 11.6.2000.
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