Versuch einer
gütlichen Einigung
Geschätzter Collegus Thundar Hurlemanoff, Aufgrund
meiner neuen Stellung an dieser Akademie ist es mir möglich, auf Euer Schreiben an dieser
Stelle direkt und ohne die in der Vergangenheit doch sehr lästigen und für den geneigten
Leser sicherlich auch recht verwirrenden, zeitlichen Verzögerungen einzugehen, und genau
dies habe ich nun vor.
Zu Beginn komme ich wohl nicht umhin, Euch für Eure Glückwünsche zu danken.
Zwar vermochten sie mich nicht wirklich zu berühren, doch achte ich diese Eure
freundliche Geste durchaus und werde versuchen, meine neuen Aufgaben zu allseitiger
Zufriedenheit und im Sinne der Göttin zu erfüllen.
Euer Hinweis bezüglich meiner Forderung nach Genugtuung im Falle einer Weigerung
Eurerseits, von der wiederholten Verunglimpfung meiner Person und meiner
wissenschaftlichen Erkenntnisse Abstand zu nehmen, beruht zwar auf einem ohne Zweifel von
mir verschuldeten Mißverständnis, zeigt in meinen Augen jedoch trotzdem oder gerade
deswegen sehr anschaulich, daß Ihr zum einen kein sehr ehrenhafter und zum anderen ein in
Eurer Argumentation durchaus kleinkarierter Mann seid. Ihr sprecht wahr, wenn Ihr mir
vorwerft, nicht von Stande zu sein. Doch obgleich ich auch keinen Adelstitel mein Eigen
nennen kann, so besitze ich doch genügend Ehre, um bei solch unverfrorenen
Anschuldigungen, wie Ihr sie mir gegenüber vorzubringen Euch erdreistet habt, in Rage zu
geraten. Ich gebe zu, mein Ruf nach Satisfaktion war ein Kind meiner Verzweiflung, denn
ich fühle mich mehr als machtlos im Angesicht solch ausgeprägter Ignoranz, wie ich sie
in Eurer Person ein ums andere Mal erneut anzutreffen gestraft bin. Auch verfüge ich
durchaus über ausreichende Größe, um meine Unkenntnis auf dem Gebiet der rechtlichen
Regelung in dieser Sache, besonders jedoch innerhalb der Grenzen des Alten Reiches, in dem
ich erst seit kurzem mich aufzuhalten das Vergnügen habe, eingestehen zu können. Weder
war es in meinem bisherigen Leben notwendig, sich mit dem Thema der Satisfaktion an sich
auseinanderzusetzen, noch kann ich von mir behaupten, mit sämtlichen regionalen
Regelungen und Gesetzen, die sich um diesen Begriff herum ranken, vertraut zu sein.
Begünstigt durch all diese Gründe habe ich mich, ich bekenne es frei heraus, von meinem
Ärger hinreißen lassen, meine Worte mit nachlässiger Sorgfalt zu wählen, wodurch dies
folgenschwere Mißverständnis zustande gekommen sein dürfte. Um es also noch einmal in
aller Klarheit zu betonen: Zu keiner Zeit habe ich mit dieser von mir ausgesprochenen
Drohung die rondrianische Auseinandersetzung oder damit vergleichbare Mittel der Magica
Combattiva gemeint, die Ihr allem Anschein nach aus meinen Worten gelesen haben müßt.
Der bloße Gedanke an ein derartiges Vorgehen meinerseits vermag mich selbst in dieser
durchaus wenig heiteren Stunde in eine überaus amüsierte Stimmung zu versetzen,
erblickte ich doch bereits das Licht des Herrn Praios zu einer Zeit, in der die
kaiserlichen Geschwister erst wenige Götterläufe lang den Thron sich teilten. Nein,
werter Collegus, um Leib und Leben ging es mir bei dieser Sache nicht. Ich verwendete den
besagten Begriff in einer vollkommen anderen Intention, nämlich in eben dieser, daß ich
diesen Streitfall zu einer Angelegenheit der Gildengerichtsbarkeit zu machen genötigt
wäre, wenn Ihr denn durchaus darauf beharren solltet, Eure Verleumdungen gegenüber
meiner Arbeit und meiner Person aufrecht zu erhalten. Ich mag mich nicht in allen
Bereichen der regionalen Rechtsprechung so gut auskennen, daß ich derlei
Mißverständnissen zu jeder Zeit vorzubeugen in der Lage wäre, jedoch kenne ich durchaus
meine persönlichen Rechte und weiß, daß ich mir Eure öffentlichen Anschuldigungen
nicht tatenlos bieten lassen muß. Was Ihr betreibt, werter Collegus, ist Rufmord. Ich
nenne es beim Namen. Und wenn Ihr nicht gewillt seid, Euren Fehler von Euch aus
einzuräumen und den Vorwurf der bewußten Falschaussage gegenüber meiner Person zurück
zu ziehen, so werde ich andere Wege beschreiten, um meinen guten Namen wieder
herzustellen, und daß ich dazu mehr als berechtigt bin, wißt Ihr so gut wie ich.
Um Euch Euren Fehler und die Unhaltbarkeit Eurer bisherigen Aussagen noch einmal
einsichtig zu machen, will ich im Folgenden noch einmal versuchen, Klarheit in den
Gegenstand unseres Disputes zu bringen:
Ein einziges Mal seid dem 'Zauberzwang' Ihr selbst zum Opfer gefallen. Weder wißt Ihr,
wer ihn auf Euch legte, noch wart Ihr auf magischem Wege in der Lage, Euch von dieser
Fessel Eures Geistes zu befreien oder besser befreien zu lassen. Ich gebe zu, es ist mir
nicht möglich, eine befriedigende Erklärung für die offensichtlich äußerst massiven
Schwierigkeiten beim Brechen dieses Zaubers zu finden, da es mir damals nicht vergönnt
war, mir persönlich ein Bild von Eurer Lage zu verschaffen. Zwar ist mir bekannt, daß
besagter Zauber in mindestens zwei verschiedenen Variationen vorzukommen scheint, von
denen die seltenere nach meinen bisherigen Erkenntnissen im Allgemeinen wohl zurecht als
quasi noch einmal so mächtig wie die bekanntere Thesis gelten darf, jedoch scheint mir
auch das für Euren konkreten Fall noch keine hinreichende Erklärung zu bieten. Es ist
durchaus verständlich, daß Euch diese Erfahrung besagtem Zauber gegenüber einen
beachtlichen Respekt eingeflößt hat. Doch ich kann Euch nur erneut ersuchen, Euch meinen
Erkenntnissen zu öffnen und nicht eine einmalige persönliche Erfahrung über die
wissenschaftlichen Studien eines anerkannten und durchaus kompetenten Collegus zu stellen.
Wer kann schon mit Sicherheit sagen, welcher Art und wessen
Ursprungs der Bann war, unter dem zu stehen Ihr unglücklicher Weise das Pech hattet? Doch
widerlegt die annähernde Unmöglichkeit der Aufhebung dieses Banns wirklich meine These,
daß ein von derselben Person gewirkter satuarischer Fluch ebenso schwer, im Falle einer
permanenten Wirkung jedoch noch schwerer zu brechen ist? Ich denke nicht. Daß Ihr selbst
schon in der Lage wart, mehrere solcher Flüche zu brechen, kann seine Begründung
entweder in der geringen Macht der Fluchwirkerin oder in Eurer eigenen Erfahrung haben.
Ich garantiere Euch jedoch, daß Ihr einen von der Verursacherin dieser Flüche gewirkten
'Zauberzwang' mit annähernd identischem Aufwand ebenfalls hättet brechen können, da der
für die Macht einer Verfluchung ausschlaggebende Teil des arkanen Musters identisch mit
der entsprechenden Komponente der Thesis des 'Zauberzwanges' ist. Hättet Ihr anders herum
jedoch versucht, eine Verfluchung aufzuheben, die von derselben Person, die auch Euren
Geist unter ihren Bann zu schlagen wußte, ausgesprochen wurde, Ihr hättet ebensowenig
Erfolg gehabt, wie der ehrbare Geweihte der Göttin, den um Rat zu fragen Euch damals die
letzte Rettung schien. Auch auf Eure weiteren Kritikpunkte will ich an dieser Stelle
ohne Umschweife und so kurz als möglich eingehen:
Wenn ich gewisse Teile der Fachliteratur, als in Auszügen hervorragend bewerte, so
heißt das nicht mehr, aber auch nicht weniger, als daß ich einiges davon für
ausgezeichnet, anderes jedoch für unvollkommen und wieder anderes gar für falsch halte.
Worin Ihr in dieser Aussage einen Widerspruch sehen wollt, vermag mir durchaus nicht klar
zu werden.
Des weiteren muß ich Euch eine ungenaue Lektüre meiner Artikel und den ebenso
unpräzisen Gebrauch von Zitaten vorwerfen, denn ich habe es niemals abgelehnt, mit einem
Vertreter der satuarischen Gemeinschaft zu reden, sondern lediglich meiner Überzeugung
Ausdruck verliehen, daß man mit ihnen nicht über magietheoretische Phänomene
diskutieren könne, da ihnen die Göttin die Fähigkeit zu geistig anspruchsvollen und in
einer der Sache angemessenen und würdigen Form geführten Diskussionen nun einmal leider
nicht gegeben hat. Als Menschen oder auch als personifizierte magische Phänomene achte
ich die sogenannten Kinder Satuarias durchaus und hatte auch schon intensiven verbalen
Kontakt mit einzelnen Vertretern dieser Gemeinschaft, wenngleich meine Erfahrungen auf
diesem Gebiet zugegebener Maßen nicht so weit reichen, daß ich mich zu einem ihrer Feste
hätte verschleppen lassen. Für magietheoretische Diskussionen halte ich sie jedoch für
vollkommen ungeeignet, was sie selbst eigenen Aussagen zufolge übrigens ähnlich sehen.
Auch hier vermag ich keinen inneren Widerspruch in meinen Worten zu erkennen.
Wie man jedoch die im Codex Albyricus aufgestellten Regeln hinterfragen kann,
ohne damit das Gesetzeswerk selbst in Frage zu stellen, wird wohl auf ewig Euer Geheimnis
bleiben. Eure weiteren Ausführungen bezüglich einer an der Intention des Zaubernden
ausgerichteten Bewertung seiner magischen Handlungen sei Euch hiermit belassen, wenngleich
ich persönlich die Auffassung vertrete, daß wer den Zweck will auch die Mittel wollen
muß, mit denen er diesen Zweck erreichen will. Und solche magischen Mittel als
rechtmäßig oder unrechtmäßig darzustellen, maße ich mir für meinen Teil nicht an,
sondern halte mich vielmehr an die derzeit gültigen Richtlinien von Gilde und Reich. Wenn
Ihr Eure persönliche Meinung über diese Regeln stellen und diese hinterfragen wollt, so
will ich Euch jedoch nicht abhalten, denn sofern Ihr bereit seid, die möglichen Folgen
eines solchen Verhaltens zu tragen, ist das allein Euer Problem.
Die beiden unbedeutenden Streitpunkte bezüglich der Steigerung der Macht eines
Hexenzirkels durch eine größere Anzahl von Mitgliedern sowie der Rolle des sogenannten
'Hexenkessels' erachte ich nicht als wirkliches Problem. Ich denke, hier läßt sich
zwischen uns durchaus eine Einigung erzielen. Mit dem 'Unitatio' scheint mir die
Machterweiterung der aus einem Zirkel heraus gewirkten, satuarischen Magie in der Tat zu
umschreiben zu sein. Solange Ihr keinerlei zahlenmythische Elemente wie die notwendige
Teilbarkeit der Mitgliederzahl durch 7 anführt, will ich Euch in diesem Punkt durchaus
recht geben. Die Rolle des Hexenkessels wird von Euch meiner Meinung nach zwar deutlich
überschätzt, jedoch mag er durchaus eine essentielle, mindestens jedoch eine
traditionelle Rolle bei der Herstellung der von Euch angesprochenen Flugsalbe spielen.
Auch in diesem Punkt sehe ich daher keinen weiteren Diskussionsbedarf.
Abschließend bleibt mir nur, einen erneuten Appell an Euch zu richten, Eure Kritik
sachlich und die Integrität meiner Person unangetastet zu belassen, wozu eine
öffentliche Entschuldigung Eurerseits mir zu diesem fortgeschrittenen Zeitpunkt unseres
Disputes als der einzig gangbare Weg erscheint. Es würde mich in der Tat betrüblich
stimmen, wenn es mir nicht gelänge, Euch zu einer gütlichen und beidseitig respektvollen
Lösung unseres Meinungskonfliktes zu überzeugen.
Mit kollegialen Grüßen,
Rukus Ambrosius, Magus von: Frank Brosow Erschienen in Opus no. 17 am 9.5.1999 als Reaktion oder Fortsetzung zu Leserbrief: Ad De Mysteriis Filiarum et Filiorum Satuariae I.
Zu diesem Artikel erschien folgende Reaktion oder Fortsetzung: Klageschrift des Magister Rukus Ambrosius versus Adeptus Thundar Hurlemanoff.
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